Wichtige Infos für Heilmittelverordnungen/ Rezepte für unsere gesetzlich versicherten Patienten
Bitte beachten Sie vor Ihrem ersten vereinbarten Termin, dass Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) nach den Regeln der Heilmittelrichtlinien (HMR) korrekt ausgestellt ist:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten
- Ausstellungsdatum der Verordnung (die 1. Behandlung darf nicht später als 28 Tage danach erfolgen).
- Angaben zum Kostenträger (Bezeichnung, Institutionskennzeichen)
- die konkrete Diagnose (im ICD10-Code und/oder als Freitext)
- Angabe der Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
- das konkrete Heilmittel (mit Angabe zur Dauer bei MLD)
- den Stempel und
- die Unterschrift des verordnenden Arztes
Bei Einreichung einer ungültigen Heilmittelverordnung (im Sinne der HMR) erstattet uns Ihre Krankenkasse für die gesamten Behandlungen dieser Verordnung kein Honorar, daher wären wir in diesem Fall gezwungen, Ihre Behandlung als Selbstzahlerleistung abzurechnen. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie unbedingt um Ihre Mitarbeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team der Praxis Gern