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Der Körper wird in der Osteopathie als funktionelle Einheit betrachtet. Störungen eines Körperteils können sich demzufolge auch auf andere Bereiche auswirken. So lassen sich durch die Behandlung des Knochengerüstes und des Bewegungsapparates auch Störungen der Organsysteme beheben und umgekehrt.
Alle Körperfunktionen hängen vom Nervensystem und der Ver- und Entsorgung durch das Gefäß- und Lymphsystem ab. Eine Behinderung dieser Systeme kann zu Schmerzen und krankhaften Symptomen führen. Der Osteopath arbeitet sowohl an Schädel und Kreuzbein (craniosacral), an den Organen (viszeral), am Bewegungsapparat (parietal), als auch am Verbindungsgewebe (faszial). Alle vier Formen sollen die Selbstheilungskräfte im Körper aktivieren.
Durch diese Komplexität kann Osteopathie oft auch in den Fällen helfen, bei denen bisherige Verfahren wirkungslos geblieben sind. Osteopathie ist bisher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und kann daher nur auf privater Basis abgerechnet werden.
Neu! Teilweise Kostenübernahme der Techniker Krankenkasse seit 01.01.2012.
>> Bei welchen Beschwerden kann Osteopathie nach schulmedizinischer Diagnostik helfen?
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